[Norwegisch]

Ungerechtfertigte Entlassung bei CorrOcean

Walter Keim war der einzige qualifizierte Bewerber für eine Stelle bei CorrOcean AS im Bereich Korrosionsberechnungen für Stahlplattformen in der Nordsee und erhielt daher 1982 eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Norwegen.

In Zusammenarbeit mit CONOCO wurde das Programm SEACORR entwickelt. Die Amerikaner waren sehr zufrieden und hielten Keim für den weltweit kompetentesten Experten auf diesem Gebiet.

Doch nach der Yuppie-Ära der 80-ziger Jahre und dem Ölpreisverfall auf 12 US-Dollar pro Barrel Ende der 1980er-Jahre wurde eine Entlassung vorbereitet (21.11.1989), die einen Verstoß gegen die Dienstaltersregelung dargestellt hätte. Keim wurde während seiner Krankheit zeit-begrenzt entlassen, was er ablehnte. Der Arbeitnehmervertreter erhob Einspruch. Da zeit-begrenzte Entlassungen nicht gesetzlich geregelt sind, versuchte ich, eine NIF-Gruppe (Der Norwegische Ingenieurverband) bei CorrOcean zu gründen. CorrOcean reagierte jedoch mit meiner Rausschmiss. Zunächst wurde die NIF kontaktiert und hielt hinter meinem Rücken ein Treffen ab. Rechtsanwalt Per M. Jørstad, der Informationen benötigte, übernahm daraufhin die Interessevertretung.

Rechtsanwalt Per M. Jørstad befand, dass „die vorgebrachten Erwägungen oder Argumente (die die Grundlage bildeten) nicht haltbar sind“ und forderte ein Verhandlungsgespräch mit der Forderung nach Wiedereinstellung. Die Gegenseite verweigerte ein Protokoll des Gesprächs, woraufhin eine Klage bei Gericht angekündigt wurde.

Später stellte sich heraus, dass Rechtsanwalt Christian Wiig Rechtsanwalt Jørstad dazu überredet hatte, einen Vergleich vorzuschlagen, in dem fälschlicherweise Keims Kündigung behauptet wurde. Jørstad „empfahl dringend, die Vereinbarung sofort anzunehmen“. Er versprach Keim, dass dieser keine Steuern zahlen müsse und seine Arbeitslosenunterstützung nicht unterbrochen werde. Ein Prozess bei Gericht könnte möglicherweise erst 1992 stattfinden, da Rechtsanwalt Wiig gedroht hatte, das Gericht zu beeinflussen (15.3.90).

Der Fall schien den Charakter einer persönlichen Verfolgung zu haben, was möglicherweise zu der Empfehlung beigetragen hat. Die Steuer wurde einbehalten, was die Voraussetzung für die Zustimmung war. Das Verbraucherschutzamt unterstützt den Anspruch auf Steuernachzahlung und empfiehlt rechtliche Schritte: „Das können Sie nicht verlieren.“

Für Keim war es der schlimmste Albtraum seines Lebens: Ihm wurden die Arbeitslosengeldzahlungen gestrichen, die zugesagte schriftliche Steuerbefreiung wurde nicht gewährt und das versprochene Zeugnis kam nicht an. Als Jørstad begann, sich von seinen schriftlichen Zusagen zu distanzieren, musste Keim befürchten, ausgenutzt zu werden (15.10.90).

Gegen die Streichung der Arbeitslosengeldzahlungen legte er Widerspruch ein. Darin wurde klargestellt, dass Keim tatsächlich entlassen worden war. Jørstad schrieb dem Arbeitsamt, Keim sei entlassen worden und es dürfe daher nicht die Arbeitslosengeldzahlungen gestrichen werden.

Beides war falsch. Der Fall wurde an die Anwaltskammer weitergeleitet, die feststellte, dass Jørstad „falsche Beratung“ erteilt hatte und gute Advokatbrauch verletzte. Das Verbraucherschutzamt unterstützte Keim und schlug vor, dass Jørstad 40.000 Kronen zahlen solle.

Keim suchte Unterstützung bei vielen Organisationen, da der Fall zu einem Albtraum geworden war, doch nur die LMM (Nationaler Verband gegen Mobbing) stand ihm bei. Ein Antrag auf Entschädigung wegen Arbeitsunfalls (Sozialversicherungsamt, 30.1.94) wurde abgelehnt.

Jørstad verhinderte, dass NRK, Fernsehen und Radio sowie die Osloer Lokalzeitungen über den Jørstad-Skandal berichteten. Lediglich das Ekstrabladet veröffentlichte einen Leserbrief, auf den Jørstad reagierte. LMM meldete Keim für eine TV2-Sendung am 17.2.94 über Mobbing an. Die Rechtsabteilung von TV2 untersagte meine Teilnahme, um ein Prozedierung vor der Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Da Jørstad nicht reagierte, wurde der Fall dem Schlichtungsausschuss vorgelegt. Jørstad erschien nicht, weshalb eine Zwangsvollstreckung vor dem Stadtgericht erforderlich wurde. Im Rahmen der Einigung im Stadtgericht verpflichtet sich CorrOcean zur Zahlung von 30.000 NOK und Rechtsanwalt Jørstad zu einer Zahlung von 8.000 NOK.

Jørstad erfüllte die vor dem Stadtgericht getroffene Vereinbarung nicht, sodass der Gerichtsvollzieher die Forderung pfänden und eintreiben musste. Die Zwangsvollstreckung zog sich in die Länge und führte nicht zur vollständigen Eintreibung des Geldes.

In den Jahren 1989 bis 1995 waren die Arbeitsinspektion, das Finanzamt, der Ombudsmann und das Bezirksamt (kostenlose Rechtsberatung wurde abgelehnt) involviert, ohne jedoch zu helfen. Lediglich die LMM unterstützte Keim.

Wie beurteilt Walter Keim den Konflikt und welche Auswirkungen hatte er auf ihn? Die Schlussfolgerung war ein Bemühen um Transparenz.

Rindal, April 2026

Walter Keim

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